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   VGH Bayern, 03.02.2012 - 11 C 12.32   

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https://dejure.org/2012,24182
VGH Bayern, 03.02.2012 - 11 C 12.32 (https://dejure.org/2012,24182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.02.2012 - 11 C 12.32 (https://dejure.org/2012,24182)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Februar 2012 - 11 C 12.32 (https://dejure.org/2012,24182)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Inlandsgültigkeit einer ungarischen EU-Fahrerlaubnis unter Geltung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie;Prozesskostenhilfe;Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsschutzsuchenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2012 - 11 C 12.32
    Der Senat hat deshalb mit Beschluss vom 16. August 2010 (Az. 11 B 10.1030) eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu folgender Frage eingeholt: "Sind Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Satz 2 der Richtlinie 2006/126/EG dahingehend auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit des Führerscheins ablehnen muss, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person außerhalb einer für sie geltenden Sperrzeit ausgestellt wurde, wenn deren Führerschein im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats entzogen worden ist, und diese Person zum Zeitpunkt der Führerscheinausstellung ihren ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte?".
  • VGH Bayern, 06.08.1996 - 7 C 96.1262
    Auszug aus VGH Bayern, 03.02.2012 - 11 C 12.32
    Auch Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe sprechen dafür, bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Klägers auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Bewilligung - hier durch das Beschwerdegericht - und nicht der Bewilligungsreife abzustellen (vgl. BayVGH 6.8.1996 Az. 7 C 96.1262).
  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 20 C 16.2405

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Für die Beurteilung der Frage, ob ein Beteiligter in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens aufzubringen, sind im Fall einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts maßgebend (BayVGH, B.v. 3.2.2012 - 11 C 12.32 - juris Rn. 8; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 166 Rn. 41 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.06.2012 - 8 C 12.653

    Prozesskostenhilfe: Zeitpunkt der Beurteilung der Bedürftigkeit

    8 Nach der soweit ersichtlich einhelligen Rechtsprechung kommt es für die Beurteilung der Bedürftigkeit des Rechtsschutzsuchenden aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - anders als für die Beurteilung der Erfolgsaussichten - auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag bzw. über die Beschwerde an (vgl. BayVGH vom 6.8.1996 NVwZ-RR 1997, 501; vom 3.2.2012 Az. 11 C 12.32 ; OVG Nordrhein-Westfalen vom 9.1.2012 Az. 18 E 1327/11 ; Hess VGH vom 27.1.2010 ESVGH 60, 179; OVG Hamburg vom 6.8.2003 NordÖR 2004, 201; Bayer. LSG vom 19.3.2009 Az. L 7 AS 52/09 B PKH RdNr. 10; BGH vom 10.1.2006 NJW 2006, 1068; vom 5.5.2010 NJW-RR 2011, 3/5 jeweils mit weiteren Nachweisen; Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 41 zu § 166).
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